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Neuerungen für pflegende Angehörige: Diese Erleichterung gilt ab 1. Juli 2025 - Änderungen bei der Übernahme von Kosten

Alter Mann, der im Rollstuhl geschoben wird. (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Alter Mann, der im Rollstuhl geschoben wird.

Ab dem 1. Juli 2025 werden die Beträge für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem flexiblen gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Dadurch entfallen die bisherigen, sehr unterschiedlichen Regelungen und Voraussetzungen werden vereinheitlicht. Dieser neue Jahresbetrag liegt bei bis zu 3.539 Euro. Er kann wesentlich flexibler und nach Bedarf der Betroffenen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verwendet werden. Wichtig: Beträge, die vom 1. Januar bis 30. Juni 2025 schon für Ersatz- oder Kurzzeitpflege verbraucht worden sind, werden auf den gesamten Jahresbetrag angerechnet. 

Als weitere Neuerung erhöht sich die mögliche Höchstdauer der Verhinderungspflege von bisher sechs auf acht Wochen pro Jahr. Außerdem entfällt die Voraussetzung, dass Pflegepersonen bereits für mindestens sechs Monate gepflegt haben müssen, damit ein Anspruch besteht. Er ist künftig sofort ab Zuerkennung des Pflegegrads 2 bis 5 gegeben.

(Quellen: https://www.sovd-nds.de/kurzzeit-und-verhinderungspflege-entlastung-fuer-pflegende-angehoerige; Foto: pixabay_wheelchair-952183_640)