Wichtige Änderungen bei der Rente für Schwerbehinderte ab 2026
Wichtige Änderungen bei der Rente für Schwerbehinderte ab 2026
von Carolin-Jana Klose, Autorin bei Gegen-Hartz.de dort veröffentlicht am 12.11.2025
Ab dem 1. Januar 2026 greift für neue Rentenzugänge mit Schwerbehindertenausweis (GdB mindestens 50) ein einheitliches Altersmodell: Jahrgänge ab 1964 erreichen die abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen erst mit 65 Jahren.
Eine vorgezogene Inanspruchnahme ist weiterhin möglich, jedoch frühestens mit 62 Jahren und mit dauerhaften Abschlägen. Damit endet für diese Jahrgänge die bisherige Übergangs- bzw. Vertrauensschutzregelung; maßgeblich ist nun die allgemeine Norm des § 37 SGB VI, während § 236a SGB VI nur noch für ältere Jahrgänge (bis 1963) gilt.
Inhaltsverzeichnis
GdB 50
Wann kann man mit einer Schwerbehinderung in Rente gehen?
Was genau 2026 praktisch bedeutet
Anerkennung der Schwerbehinderung: Zeitpunkt entscheidet
Hinzuverdienst: Auch bei vorgezogener Rente unbegrenzt
Abschläge ausgleichen: Sonderzahlungen bleiben möglich
Anforderungen ab 2026
Tabelle: Alle relevanten Änderungen ab 2026
Für wen sich frühes Gehen noch lohnt – und wann Warten besser ist
Fazit
= Die Originalveröffentlichung lesen Sie bitte auf der Website von Gegen-Hartz.de, Link siehe unten = oder laden Sie die pdf-Datei unten.







