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Wichtige Änderungen bei der Rente für Schwerbehinderte ab 2026

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Wichtige Änderungen bei der Rente für Schwerbehinderte ab 2026

von Carolin-Jana Klose, Autorin bei Gegen-Hartz.de   dort veröffentlicht am 12.11.2025

 

Ab dem 1. Januar 2026 greift für neue Rentenzugänge mit Schwerbehindertenausweis (GdB mindestens 50) ein einheitliches Altersmodell: Jahrgänge ab 1964 erreichen die abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen erst mit 65 Jahren.

Eine vorgezogene Inanspruchnahme ist weiterhin möglich, jedoch frühestens mit 62 Jahren und mit dauerhaften Abschlägen. Damit endet für diese Jahrgänge die bisherige Übergangs- bzw. Vertrauensschutzregelung; maßgeblich ist nun die allgemeine Norm des § 37 SGB VI, während § 236a SGB VI nur noch für ältere Jahrgänge (bis 1963) gilt.

 

Inhaltsverzeichnis

GdB 50

  • Wann kann man mit einer Schwerbehinderung in Rente gehen?

  • Was genau 2026 praktisch bedeutet

  • Anerkennung der Schwerbehinderung: Zeitpunkt entscheidet

  • Hinzuverdienst: Auch bei vorgezogener Rente unbegrenzt

  • Abschläge ausgleichen: Sonderzahlungen bleiben möglich

  • Anforderungen ab 2026

  • Tabelle: Alle relevanten Änderungen ab 2026

  • Für wen sich frühes Gehen noch lohnt – und wann Warten besser ist

  • Fazit

= Die Originalveröffentlichung lesen Sie bitte auf der Website von Gegen-Hartz.de, Link siehe unten = oder laden Sie die pdf-Datei unten.